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      Angebot und Abschluss

      Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten gegenüber Unternehmern (14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen vom Kunden werden von uns nicht anerkannt. Diese Bedingungen gelten ferner für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Abschluß erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bzw. durch Ausführung der Bestellung. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Einmal erteilte Bestellungen sind unwiderruflich und unkündbar. Änderungen können nur innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung eingearbeitet werden. Bei Nichtannahme einer bestellten Lieferung sind wir zur Berechnung von Annulierungskosten berechtigt. Die in unseren

      Drucksachen enthaltenen Angaben sind nur dann maßgebend, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der technischen Daten und Konstruktionen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.

      Preise

      Die Preise verstehen sich freibleibend, wenn nicht anders vermerkt, ab Werk einschließlich Standard- Verpackung. Preiserhöhungen wegen zwischenzeitlich eingetretener Preiserhöhungen (Material-, Lohnkosten, öffentliche Abgaben und Steuern) sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen, dann gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Für Bestellungen gilt die am Tag der Bestellung gültige Preisliste. Ist Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme vereinbart, so gelten ebenfalls die am Tag der Bestellung gültigen Sätze. Falls jedoch zwischen Auftragserstellung und Lieferungen eine Erhöhung unserer Material-, Fracht- oder Lohnkosten eintreten, behalten wir uns eine Preisanpassung im gleichen Rahmen vor.

      Zahlungsbedingungen

      Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Auch nicht wegen Beanstandungen. Dem Besteller stehen keine Ansprüche wegen verspäteter Rechnungserteilung zu. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Erfolgt die Zahlung in Wechsel oder Schecks, so trägt der Besteller die Kosten für Diskontierung und die Einziehung. Die Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auszugleichen oder mit 3 % Skonto in Vorkasse zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen berechnet, bei Zahlung in diskontfähigen Akzepten der jeweilige Diskont, der uns berechnet wird.

      Eigentumsvorbehalt

      Sämtliche Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch Besteller / Käufer steht uns das Miteigentum an der neue Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen verarbeitenden Waren z.Zt. der Verarbeitung zu. Der Besteller / Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist veräußern. Die Forderungen des Bestellers / Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Die abgetretenen Forderungen dienen zu Sicherung in Höhe des Wertes der jeweiligen veräußerten Vorbehaltsware und unserer Saldoforderungen. Der Besteller / Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir dürfen die Abtretung an uns den Abnehmern für den Besteller / Käufer unverzüglich anzeigen. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen unserer Ansprüche und Rechte durch Dritte muß uns der Besteller / Käufer unverzüglich benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zu Rücknahme der gelieferten Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe derselben verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

      Lieferzeiten

      Alle von uns genannten Lieferzeiten verstehen sich bis zur Auftragsannahme freibleibend – zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten – und rechnen von Datum unserer Auftragsbestätigung bzw. Der endgültigen Angaben über die Ausführung ab. Vereinbarte Lieferzeiten, die ohne gegenteilige Abmachung annähernd sind ( Tage als Arbeitstage verstanden ), gelten vorbehaltlich unvorgesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse, wie in Fällen höherer Gewalt, bei Transportverzögerungen, Betriebsstörungen im eigenen Werk, wie auch in den Werken der Unterlieferanten, Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen Verzuges für nicht rechtzeitige Lieferung, werden abgelehnt. Lassen von uns nicht verschuldete Hindernisse eine Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen oder verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers, so sind wir berechtigt , vom Vertrag zurückzutreten.

      Gewährleistung

      Gelieferte Waren sind vom Kunden, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Der Besteller hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Alle uns nachgewiesene Schäden und Mängel an dem Liefergegenstand, die auf Materialschäden oder fehlerhafte Herstellung zurückzuführen sind, werden von uns beseitigt. Wahlweise sind wir berechtigt gegen Rückgabe des beanstandeten Liefergegenstandes Ersatz zu liefern oder den Liefergegenstand gegen Rückzahlung der vom Besteller geleisteten Zahlungen, abzüglich Montage- und sonstigen Nebenkosten, zurückzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Besteller berechtigt eine Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden auch für Drittschäden oder für Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, werden soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, unberührt hiervon bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen; sie erlischt, wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten oder an der Anlage ohne unser Einverständnis Änderungen vorgenommen werden. Wir weisen ausdrücklich daraufhin das farbige Tore in Ausrichtung zur Sonne ohne Rücksprache mit uns nicht eingebaut werden dürfen. Sollte ein Tor ohne Rücksprache eingebaut werden, übernehmen wir keine Haftung für Blechverformung, Sektionsdurchbiegung oder Farbausbleichung und daraus entstandene Schäden. Eine Reklamationen wird in diesem Fall von uns nicht anerkannt. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach dem Verkaufsdatum.

      Urheberrecht

      An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben.

      Erfüllungsort und Gerichtsstand

      Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten ist Fulda. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Fulda. Wir sind auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an.